Das Fahren mit „Blaulicht und Martinshorn" erfordert hohe Konzentration und stellt auch immer ein Risiko dar. Nicht zuletzt haftet der Fahrer bei einem Unfall u.U. mit seinem Führerschein und Geldbeutel.
Im Ortsverband Neukölln fand deshalb eine Belehrung für die Kraftfahrer statt, in der noch mal auf den Unterschied der Sonderrechte (z.B. Parken in 2. Reihe) und Wegerechte (Fahren mit Blaulicht und Martinshorn) hingewiesen wurde. Der verkehrstechnische Zustand der Fahrzeuge sowie die ordnungsgemäße Einweisung des Kraftfahrers bei unübersichtlichen Manövern war ebenfalls ein Thema. Natürlich darf ein Dienstfahrzeug nur mit gültiger Fahrerlaubnis und wenigstens mündlich erteiltem Fahrauftrag einer berechtigten Person bewegt werden.
Eindringlich informierte der Bereichsausbilder Kraftfahrer (Gst), Detlef Sprung aus dem OV Berlin-Mitte, über die notwendige Ladungssicherung am praktischen Beispiel. Formschluss und/oder Niederzurren der Last sind für jeden Transport notwendig. Ideal sind rutschhemmende Matten, die eine Bewegung der Ladung minimieren. Die Verantwortung für die richtige Ladungssicherung tragen u.a. der Leiter für die Ladungssicherung und der Kraftfahrer.
Ein wichtiger Bereich war außerdem die Belehrung zum Thema Gefahrgut, die Frithjof Engelke aus dem OV Neukölln als Gefahrgutbeauftragter abhielt. Er informierte über die Gefahrstoffe und -güter des THW, sowie deren richtige Verpackung, Ladung und Transport. Das THW darf in der Regel ohne Gefahrgutkennzeichnung fahren, da die gemäß STAN mitgeführten Güter weniger als 1.000 Gefahrenpunkte betragen.
Text und Fotos: Anja Villwock