Arbeitgeber unterstützen das Ehrenamt:

THW-Helferinnen und Helfer müssen sich in stressigen und belastenden Einsatzsituationen behaupten. Um so wichtiger ist es für sie zu wissen, dass sie auf das Verständnis und die Unterstützung ihrer Arbeitgeber und der Kollegen zählen können. Auch für den Unternehmer kann ein THW-Helfer ein Gewinn sein, so dass beide Seiten profitieren. Mit der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagement seines Mitarbeiters leistet auch der Arbeitgeber einen Beitrag für den Bevölkerungsschutz, was er für sein Image und seine Öffentlichkeitsarbeit nutzen kann.

THW-Helfer bringen Kompetenzen mit:

Während seiner Ausbildung und Tätigkeit beim THW erwirbt ein Helfer nicht nur technische Kenntnisse. Er entwickelt sich auch in seiner Persönlichkeit weiter, wovon der Arbeitgeber ebenfalls profitiert. Die erworbenen Kompetenzen sind vielfältig:

Fachkompetenz: Technisches Grundwissen, handwerkliche Fähigkeiten, Fachausbildung, Einsatzerfahrung, Kenntnisse auf vielfältigen Gebieten, Ersthelferbefähigung, ggf. zusätzliche Qualifikationen wie Gabelstaplerscheine oder Ausbildung zum Ausbilder (nach IHK)

Persönlichkeit: Engagement, Teamgeist, Hilfsbereitschaft, Verantwortung, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Kreativität, selbständiges Arbeiten

Soziale Kompetenzen: Toleranz, Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konfliktlösung

Führungskompetenz: Führung, Motivation, Ausbilderfähigkeiten

Keine Nachteile bei einer Freistellung:

Die THW-Ausbildung findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall oder für spezielle Lehrgänge kann jedoch die Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeit notwendig sein. Das ist im THW-Gesetz geregelt. Dabei sollen weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber Nachteile entstehen. Dem Arbeitnehmer wird weiterhin sein Verdienst ausgezahlt, eine Anrechnung auf Überstunden, Erholungs- oder Bildungsurlaub erfolgt nicht. Im Gegenzug wird auf Antrag dem Arbeitgeber der gezahlte Lohn inklusive der Sozialleistungen erstattet.

Selbständige können ihren Verdienstausfall ebenfalls geltend machen.

Haben Sie weitergehende Fragen? Wir beantworten sie gern.